Teilnehmende Betriebe

Eine Bezugsperson zur Arbeit begleiten

Folgende Betriebe laden Kinder von Mitarbeitenden ein:

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Der Zukunftstag findet jeweils am zweiten Donnerstag im November statt. Nächster Termin ist der Donnerstag, 14. November 2024. Weitere Daten finden Sie hier.

Am Zukunftstag steht der Seitenwechsel im Zentrum. Mädchen und Jungen entdecken geschlechtsuntypische Arbeitsfelder und Lebensbereiche. Es geht also nicht darum, einen Wunschberuf näher kennenzulernen, sondern Berufe zu erkunden, die sie für sich noch nicht in Betracht ziehen. Auf diese Weise öffnen sich Horizonte. Mädchen und Jungen bekommen Mut und Selbstvertrauen, ihre Zukunft losgelöst von starren Geschlechterbildern an die Hand zu nehmen. Der Nationale Zukunftstag fördert damit frühzeitig die Gleichstellung von Frau und Mann bei der Berufswahl und bei der Lebensplanung.

Für die Teilnahme am Grundprogramm ist eine Anmeldung nicht unbedingt erforderlich. Für ein Spezialprojekt ist die Anmeldung obligatorisch, da die Geschäftsstelle die Vermittlung der Plätze übernimmt.

Teilnehmende Betriebe und Organisationen profitieren von einer wirksamen Öffentlichkeitsarbeit:

  • Sie investieren in die Nachwuchsförderung und gewinnen künftige Talente für Ihr Metier.
  • Sie wecken das Interesse für Ihren Betrieb.
  • Sie stärken Ihr positives Image.

Der Zukunftstag richtet sich an Schülerinnen und Schüler der 5. bis 7. Klasse. Je nach Kanton, Spezialprojekt und Angebot gelten abweichende Teilnahmebedingungen.

Da der Zukunftstag nicht unter das Arbeitsgesetz fällt, haftet im Falle eines Unfalls die Grundversicherung der Krankenkasse des Kindes. Diese enthält auch eine Deckung von Unfällen. Die Obhuts- und Betreuungspflicht liegt grundsätzlich bei der Begleitperson, unabhängig davon, ob dies ein Elternteil oder eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter des Betriebs ist. Der Betrieb wird nur dann zur Verantwortung gezogen, wenn Sicherheitsvorschriften und Schutzbestimmungen verletzt werden.

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