Teilnehmende Betriebe

Eine Bezugsperson zur Arbeit begleiten

Folgende Betriebe laden Kinder von Mitarbeitenden ein:

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Der Nationale Zukunftstag findet jeweils am zweiten Donnerstag im November statt. Nächster Termin ist der Donnerstag, 12. November 2026. Weitere Daten finden Sie hier.

Am Nationalen Zukunftstag steht der Seitenwechsel im Zentrum, d. h. Schüler:innen entdecken Berufe, in denen ihr Geschlecht untervertreten ist. Es geht also nicht darum, einen Wunschberuf näher kennenzulernen, sondern Berufe zu erkunden, die sie für sich noch nicht in Betracht ziehen. Auf diese Weise öffnen sich Horizonte. Kinder und Jugendliche bekommen Mut und Selbstvertrauen, ihre Zukunft losgelöst von starren Geschlechterbildern an die Hand zu nehmen. Der Nationale Zukunftstag fördert damit frühzeitig die Gleichstellung von Frau und Mann bei der Berufswahl und bei der Lebensplanung.

Für die Durchführung des Grundprogramms (Seitenwechsel für die Kinder der Mitarbeitenden) ist die Anmeldung optional, da keine öffentliche Ausschreibung der Plätze erfolgt. Für die Durchführung eines Spezialprojekts (Seitenwechsel für externe Kinder) ist die Anmeldung obligatorisch, da die Geschäftsstelle die Administration, die Vermittlung der Projektplätze, die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Kommunikation mit Kindern, Eltern und Lehrpersonen übernimmt.

Der Zukunftstag richtet sich an Schüler:innen der 5. bis 7. Klasse. Je nach Kanton, Spezialprojekt und Angebot gelten abweichende Teilnahmebedingungen.

Da der Nationale Zukunftstag nicht unter das Arbeitsgesetz fällt, haftet im Falle eines Unfalls die Grundversicherung der Krankenkasse des Kindes. Diese enthält auch eine Deckung von Unfällen. Die Obhuts- und Betreuungspflicht liegt grundsätzlich bei der Begleitperson, unabhängig davon, ob dies ein Elternteil oder ein:e Mitarbeiter:in des Betriebs ist. Der Betrieb wird nur dann zur Verantwortung gezogen, wenn Sicherheitsvorschriften und Schutzbestimmungen verletzt werden.

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